Art. 24 LAT
39 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
23%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_743/2025 · 28.07.2026AbgewiesenDie Garantie der erworbenen Situation nach Art. 24c LAT setzt voraus, dass Bauwerke vor dem 1. Juli 1972 rechtmässig erstellt wurden. Unbelegte Behauptungen zur Bauzeit genügen nicht, selbst bei erleichterter Beweisführung.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauAusnahmebewilligungBGer 1C_380/2025 · 24.07.2026AbgewiesenDie Legalisierung eines ausserhalb der Bauzone errichteten Hundezwingers mit neuem Unterstand, sechs erhöhten Nischen und einer erhöhten Einfriedung scheitert an Art. 24c LAT, da die Anpassungen die Identität des bestehenden Gebäudes und des Standortes nicht wahren und den ländlichen Charakter der Umgebung substantiell verändern.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBGer 1C_515/2025 · 20.03.2026AbgewiesenBauvorhaben in der Landwirtschaftszone müssen der Zonenwidmung entsprechen; eine Bewilligung ist nur bei Standortgebundenheit und fehlenden überwiegenden Gegeninteressen zulässig. Die Umwandlung von Landwirtschaftsland in einen Ziergarten widerspricht dem Trennungsprinzip von Bau- und Nichtbaugebiet.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_266/2024 · 05.03.2026Teilweise gutgeheissenEin Hangar für die Lagerung von Kartoffeln in der Landwirtschaftszone ist nur zulässig, wenn die langfristige Wirtschaftlichkeit der Landwirtschaftsbetriebs nach Art. 34 Abs. 4 Bst. c OAT plausibel belegt ist. Bei Grossprojekten (ab ca. 1,5 Mio. CHF) ist ein detailliertes Betriebskonzept erforderlich.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_608/2024 · 03.03.2026GutgeheissenEin Gebäude mit 24 Studios für Saisonpersonal in einer hortikulturellen und gartenbaulichen Zone ist nicht konform mit der Zonenwidmung, da der Wohnbedarf nicht als unabdingbar für den Betrieb gilt und die Zone als landwirtschaftliche Sonderzone nach Art. 16a Abs. 3 LAT zu qualifizieren ist.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneOrtsplanungsrevisionBGer 1C_561/2024 · 18.02.2026AbgewiesenDie Bewilligung eines Wasserkraftprojekts ausserhalb der Bauzone ist zulässig, wenn die Standortgebundenheit nach Art. 24 LAT gegeben ist und eine umfassende Interessenabwägung gemäss Art. 24 lit. b LAT, Art. 33 LEaux und Art. 22 LFH die Überlegenheit des öffentlichen Interesses an der Energieproduktion ergibt.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneRichtplanungBGer 1C_588/2024 · 05.01.2026GutgeheissenEin als Zone zu bauen eingestufter Perimeter riverain einer Freihaltefläche ist dann als Nichtbauzone zu qualifizieren, wenn er primär der Landschaftsschutzfunktion (hier: Schutz der Léman-Ufer) dient und die baulichen Möglichkeiten stark eingeschränkt sind. Die Baubewilligung für ein Vorhaben in einer solchen Zone erfordert eine…BaubewilligungOrtsplanungsrevisionBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_503/2023 · 13.03.2025AbgewiesenEine Zone de verdure mit der Widmung 'équipements sportifs' kann als Zone zu bauen gelten, wenn sie in eine bebaute Zone eingebettet ist und der Erholung dient. Die Abgrenzung zwischen Bau- und Nichtbauzone richtet sich nach Funktion, Regelung und Lage.BaubewilligungBGer 1C_597/2023 · 27.02.2025AbgewiesenDie Bewilligung für die Installation von Betonblöcken (Körpermorts) und Bargen ausserhalb der Bauzone im Genfersee ist rechtmässig, da die Standortgebundenheit nach Art. 24 LAT gegeben ist und die Interessenabwägung korrekt durchgeführt wurde.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_452/2022 · 07.11.2024AbgewiesenEin amovibler Ponton für eine Segelschule auf dem Genfersee kann in einer Schutzzone (Seerives) als zonenkonform nach Art. 22 LAT oder ausnahmsweise nach Art. 24 LAT bewilligt werden, sofern die Interessenabwägung keine überwiegenden öffentlichen Interessen (insbesondere Naturschutz) entgegenstehen lässt.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_333/2023 · 15.03.2024AbgewiesenEin Plan d'affectation spécial für eine Motocross-Piste ausserhalb der Bauzone ist nur zulässig, wenn die Standortgebundenheit der Anlage nach Art. 24 LAT nachgewiesen wird, insbesondere durch den Ausschluss alternativer Standorte in der Bauzone oder auf bestehenden Anlagen.SondernutzungsplanBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_94/2022 · 24.08.2023AbgewiesenEine Mobilfunkantenne ausserhalb der Bauzone kann gemäss Art. 24 LAT bewilligt werden, wenn ihre Standortgebundenheit gegeben ist und keine überwiegenden Interessen entgegenstehen. Bei ISOS-geschützten Objekten ist eine besonders schonende Abwägung erforderlich, doch eine CFMH-Expertise ist nicht zwingend, wenn keine sensible…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBGer 1C_53/2022 · 15.05.2023AbgewiesenEin Order zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands in der Landwirtschaftszone ist auch nach langjähriger Duldung einer gewerblichen Nutzung rechtmässig, wenn die Voraussetzungen von Art. 37a LAT und Art. 43 OAT nicht erfüllt sind und der Grundsatz der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet Vorrang hat.Wiederherstellung / RückbauBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_18/2022 · 09.05.2023AbgewiesenEin Weg für Pferde in einer durch einen Sondernutzungsplan geregelten Zone sowie Unterstände für Pferde sind zulässig, wenn sie der Zone entsprechen und notwendig sind. Die Notwendigkeit ist gegeben, wenn sie dem Wohl der Tiere und dem ordnungsgemässen Betrieb des Reitzentrums dienen und keine überwiegenden Interessen entgegenstehen.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneSondernutzungsplanOrtsplanungsrevisionBGer 1C_119/2022 · 27.02.2023GutgeheissenDie formelle Schutzstellung eines Gebäudes nach kantonalem Recht genügt nicht für die Anwendung von Art. 24d LAT; vielmehr muss die materielle Schutzwürdigkeit im Rahmen der Baubewilligung geprüft werden.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneUmnutzung / ZweckänderungBGer 1C_184/2022 · 07.10.2022AbgewiesenBauten ausserhalb der Bauzone ohne Bewilligung sind in der Regel zu beseitigen, sofern sie nicht durch ihre Bestimmung erzwungen sind (Art. 24 LAT) oder unter Art. 24c LAT fallen. Der Grundsatz der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet ist verfassungsrechtlich verankert und erfordert eine strikte Anwendung.Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBGer 1C_434/2021 · 17.08.2022AbgewiesenDie Parzelle Nr. 567 in Le Vaud (VD) ist nicht als Bauzone einzustufen, da sie gemäss geltendem Zonenplan als 'ohne besondere Affektation' gilt und nicht Teil eines bereits weitgehend bebauten Gebiets ist. Die Nutzung ausserhalb der Bauzone für Lagerzwecke ist nicht durch die Destination bedingt und verstösst gegen das Prinzip der…Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauOrtsplanungsrevisionBGer 1C_594/2021 · 28.07.2022AbgewiesenEine Ausnahmebewilligung für Installationen ausserhalb der Bauzone nach Art. 24 LAT ist zulässig, wenn die Standortgebundenheit durch die Destination objektiv begründet ist und keine überwiegenden Interessen entgegenstehen. Die Provisorität der Installation erleichtert die Bewilligung.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBGer 1C_276/2021 · 17.03.2022AbgewiesenEine Baubewilligung für ein temporäres Baustellenareal ausserhalb der Bauzone kann gemäss Art. 24 LAT erteilt werden, wenn der Standort durch die Destination bedingt ist und keine überwiegenden Interessen dagegen sprechen. Die Interessenabwägung muss dabei alle relevanten Aspekte berücksichtigen.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_53/2021 · 17.03.2022AbgewiesenEin Schulzentrum in einer Zone öffentlicher Nutzung ist auch bei grosser Dimension nicht zwingend planungspflichtig, wenn es der Zonenordnung entspricht und keine besonderen Umweltauswirkungen hat. Die Erteilung einer Baubewilligung ist in diesem Fall zulässig.BaubewilligungBGer 1C_156/2021 · 21.06.2021AbgewiesenDie Nicht-Eintretensentscheidung auf ein Reconsiderationsgesuch nach Art. 33 LPJA/Valais ist rechtmässig, wenn die Voraussetzungen für eine Reconsideration (erhebliche Umstandsänderung oder neue, nicht geltend gemachte Beweismittel) nicht erfüllt sind.Wiederherstellung / RückbauBaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_50/2020 · 08.10.2020AbgewiesenBauten und Nutzungsänderungen ausserhalb der Bauzone ohne Bewilligung sind unzulässig und müssen rückgängig gemacht werden, selbst wenn sie bereits teilweise vollzogen wurden. Eine nachträgliche Regulierung scheidet aus, wenn keine ernsthaften Aussichten auf eine rechtmässige Bewilligung bestehen.Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungBGer 1C_292/2019 · 12.05.2020AbgewiesenDie nachträgliche Legalisierung von Anlagen und der Nutzung einer Parzelle ausserhalb der Bauzone für Aeromodellismus erfordert eine kantonale Sonderbewilligung nach Art. 24 LAT. Diese setzt voraus, dass die Standortgebundenheit der Anlage oder Nutzung sowie das Fehlen übergeordneter Interessen nach Art. 24 lit. a und b LAT nachgewiesen…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBGer 1C_76/2019 · 28.02.2020Teilweise gutgeheissenBauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone müssen grundsätzlich rückgebaut werden, sofern sie nicht den Ausnahmen der Art. 24 ff. LAT entsprechen. Eine nachträgliche Bewilligung ist nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen möglich, wobei die Proportionalität der Rückbauanordnung zu prüfen ist.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBGer 1C_411/2018 · 28.10.2019AbgewiesenBauwerke und Installationen an Seeufern in Schutzgebieten (Art. 17 LAT) sind nur zulässig, wenn sie der Zonenwidmung entsprechen und durch objektiven Bedarf sowie angepasste Dimensionen und Standort gerechtfertigt sind. Fehlt dieser Bedarf, scheitert auch eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24 LAT.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBGer 1C_612/2018 · 16.10.2019AbgewiesenEine Bauzone, die als isolierter, nicht weitgehend bebauter Bereich ausserhalb des Siedlungsgebiets liegt, verstösst gegen das Prinzip der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet nach altem Art. 15 LAT und ist daher unzulässig. Der Schutz der guten Treue kann in solchen Fällen nicht geltend gemacht werden, wenn das öffentliche Interesse an…BaubewilligungGestaltungsplanPlanungszoneBGer 1C_627/2018 · 04.09.2019AbgewiesenDie Bewilligung für den Bau von Hallen ausserhalb der Bauzone in einer Landwirtschaftszone setzt voraus, dass die Standortgebundenheit nach Art. 24 lit. a LAT streng erfüllt ist und keine überwiegenden Interessen entgegenstehen (Art. 24 lit. b LAT). Wirtschaftliche oder logistische Gründe rechtfertigen keine Ausnahmebewilligung.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBGer 1C_74/2018 · 12.04.2019GutgeheissenDie Interessenabwägung nach Art. 24 LAT erfordert eine vollständige Prüfung der Alternativen und eine detaillierte Gewichtung der betroffenen Interessen, insbesondere des Prinzips der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet. Eine unvollständige Abwägung führt zur Aufhebung der Bewilligung.BGer 1C_231/2018 · 13.11.2018AbgewiesenDie Organisation von Hundedressurkursen in der Landwirtschaftszone ist nicht durch ihre Bestimmung gemäss Art. 24 LAT gerechtfertigt, und es bestehen übergeordnete Interessen, die einer Ausnahmebewilligung entgegenstehen.Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauAusnahmebewilligungBaubewilligungBGer 1C_129/2018 · 18.09.2018RückweisungDas Bundesgericht bestätigt, dass bei illegalen Bauten ausserhalb der Bauzone der Grundsatz der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet strikt durchzusetzen ist. Eine Tolerierung ist nur ausnahmsweise bei geringfügigen Abweichungen, guter Gläubigkeit oder unverhältnismässigem Schaden möglich.Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBGer 1C_32/2017 · 06.03.2018AbgewiesenDie Approval eines Eisenbahnprojekts zur Beseitigung eines gefährlichen Bahnübergangs mit Ersatzzugang unterliegt der eisenbahnrechtlichen Planapprobation nach Art. 18 LCdF, wenn der Zugang primär der Sicherheit des Bahnbetriebs dient. Die Interessenabwägung zwischen Bahnsicherheit, Landwirtschaftszone und Landschaftsschutz ist nicht zu…BaubewilligungBGer 1C_276/2016 · 02.06.2017GutgeheissenDie Nichtanordnung der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei einem rechtswidrig erstellten Wohngebäude in der Landwirtschaftszone verletzt das Bundesrecht, insbesondere das Prinzip der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet (Art. 14 Abs. 2 und 22 Abs. 2 lit. a LAT).BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauUmnutzung / ZweckänderungBGer 1C_176/2016 · 10.05.2017AbgewiesenEin in einer Zone zu bauen liegendes Grundstück, das nicht den Anforderungen von Art. 15 LAT (1980) entspricht, kann nicht als rechtmässige Bauzone gelten. Der Grundsatz der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet ist von zentraler Bedeutung und überwiegt selbst den Schutz des Vertrauens nach Art. 9 BV.BaubewilligungBGer 1C_196/2016 · 13.02.2017AbgewiesenDie 30-jährige Frist zur Anordnung der Beseitigung einer illegalen Anlage kann vor Ablauf erlöschen, wenn die zuständige Behörde die Illegalität über Jahre geduldet und damit den Anschein der Rechtmässigkeit erweckt hat, sofern der Betroffene gutgläubig handelt. Kleine Unterhaltsarbeiten an einer geduldeten Anlage sind zulässig, sofern…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_29/2016 · 18.01.2017AbgewiesenEin Gartenhaus ausserhalb der Bauzone ist nicht als Bauwerk von geringer Bedeutung zu qualifizieren und kann nicht nach Art. 24 LAT bewilligt werden. Die Anordnung der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands ist verhältnismässig, wenn der Bauherr nicht in gutem Glauben handelte und das öffentliche Interesse an der Trennung von…Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBGer 1C_150/2016 · 20.09.2016Teilweise gutgeheissenBei Bauwerken ausserhalb der Bauzone ist die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands grundsätzlich zu verlangen, sofern nicht ausnahmsweise das Prinzip der Verhältnismäßigkeit eine Abweichung rechtfertigt. Kantonale Verjährungsfristen für die Anordnung der Wiederherstellung können nicht auf Bundesrecht gestützte Bauverbote in der…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBGer 1C_464/2015 · 14.06.2016AbgewiesenEine ohne kantonale Bewilligung in der Landwirtschaftszone errichtete, nicht genehmigungsfähige Installation (hier: teleskopische Poolabdeckung) muss auch bei guter Gläubigkeit des Eigentümers rückgebaut werden, wenn überwiegende öffentliche Interessen (insbesondere das Prinzip der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet) dies erfordern.Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBGer 1C_636/2015 · 26.05.2016GutgeheissenEine partielle Revision eines Zonenplans kann materiell als Schaffung einer neuen Bauzone gewertet werden, wenn die ursprüngliche Planung aufgrund Zeitablaufs und fehlender Umsetzung ihre Stabilität verloren hat und die Zone isoliert sowie ohne Bedarf nach Art. 15 LAT besteht. In diesem Fall liegt eine Bundesaufgabe vor, die die…UmzonungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_268/2015 · 09.02.2016AbgewiesenEine Lagerhalle für Holz außerhalb der Bauzone kann nicht als durch ihre Bestimmung bedingt gelten, wenn sie objektiv in einer Bauzone realisierbar ist. Subjektive wirtschaftliche oder praktische Erwägungen rechtfertigen keine Ausnahmebewilligung nach Art. 24 LAT.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.