Art. 24 Bst. a und b RPG (SR 700)
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VGer BE 100 2020 136 · 31.03.2020AbgewiesenDer Umbau einer bestehenden Mobilfunkanlage in der Landwirtschaftszone auf 5G-fähige adaptive Antennen ist raumplanungsrechtlich zulässig, wenn relative Standortgebundenheit nach Art. 24 Bst. a RPG zu bejahen ist und keine überwiegenden Interessen im Sinn von Art. 24 Bst. b RPG entgegenstehen. Die «worst case»-Beurteilung adaptiver…Bauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.