Art. 24 Bst. a RPG
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
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VGer BE 100 2023 230 · 17.09.2025AbgewiesenEine Mobilfunkanlage in der Landwirtschaftszone ist relativ standortgebunden im Sinne von Art. 24 Bst. a RPG, wenn sie hauptsächlich Landwirtschaftsland versorgt, am bestehenden Standort keine weitere Inanspruchnahme von Nichtbauzonenland erfolgt und ein äquivalenter Ersatz in der Bauzone nicht möglich ist. Die Anwendung des…Bauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBaubewilligungVGer BE 100 2022 216 · 04.06.2024AbgewiesenEine Mobilfunkanlage in der Landwirtschaftszone ist nach Art. 24 RPG standortgebunden und bewilligungsfähig, wenn sie eine Deckungslücke in einem Gemeindegebiet ohne Bauzonen jedenfalls zu wesentlichen Teilen beheben kann und dem Orts-/Landschaftsbild keine erhöhte Schutzwürdigkeit zukommt. Die Unterschreitung des gesetzlichen…Bauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.