Art. 24 AbwR
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Korpusmittel: 26%
VRK SG I/2-2021/19 · 06.01.2022AbgewiesenDie Grundgebühr für Abwasser und Kehricht ist pro Wohneinheit zu entrichten; eine blosse Plombierung der Küchenwasserzufuhr beseitigt die Wohneinheitseigenschaft nicht, solange die Wohnungen kurzfristig wieder genutzt werden könnten und über Bäder sowie Toiletten an die Kanalisation angeschlossen sind.Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.