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Art. 24 Abs. 5 GBR Leubringen/Evilard

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VGer BE 100 2020 199 · 15.06.2021AbgewiesenEine Stützmauer, die die kommunale Maximalhöhe von 1,2 m geringfügig überschreitet, kann bei besonderer Topographie (steilem Gelände, vorbestehender Stützmauer) auf Grundlage von Art. 24 Abs. 5 GBR bewilligt werden; eine Ausnahme vom Strassenabstand nach Art. 81 Abs. 1 SG ist zulässig, wenn die Verkehrssicherheit sichergestellt ist und…BaubewilligungAusnahmebewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.