Startseite
Startseite
← Normenregister

Art. 24 Abs. 2 RR

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer BE 100 2022 201 · 21.08.2023AbgewiesenDie kommunale Praxis der Stadt Bern, in den Lauben der Oberen Altstadt nur Leuchtkästen bis maximal 30 cm Höhe zuzulassen, ist gestützt auf Art. 24 Abs. 2 RR und das öffentliche Interesse am Schutz des UNESCO-Weltkulturguts Berner Altstadt rechtlich haltbar. Wer im Wissen um die fehlende Baubewilligung eine zu grosse Leuchtreklame an…BaubewilligungAusnahmebewilligungWiederherstellung / Rückbau

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.