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Art. 24 Abs. 1 USG

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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BGer 1C_390/2022 · 09.01.2024AbgewiesenDie Einzonung einer Parzelle im Uferschutzgebiet ist bundesrechtskonform, wenn sie die kantonalen Vorgaben zum Kulturlandschutz (hier: keine landwirtschaftliche Nutzfläche) und die Richtplankonformität (hier: Abweichung von der minimalen GFZo aus Gründen des Seeuferschutzes und Ortsbilds) einhält. Intertemporales Recht ist nach der…EinzonungOrtsplanungsrevisionRichtplanungBGer 1C_211/2011 · 20.02.2012AbgewiesenDie Einzonung von Parzellen in eine Ferienhaus-Weiler-Zone ist unzulässig, wenn die Lärmimmissionen durch Beschneiungsanlagen die Planungswerte nach Art. 24 Abs. 1 USG überschreiten und keine planerischen, gestalterischen oder baulichen Massnahmen zur Einhaltung dieser Werte vorgesehen sind. Eine Interessenabwägung ist in diesem Fall…EinzonungAuszonungOrtsplanungsrevision

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.