Art. 24 Abs. 1 lit. a VRP
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VRK SG I/1-2021/55 und 56 · 21.10.2021GutgeheissenDie Verweigerung der Akteneinsicht in ein abgeschlossenes Nachsteuerverfahren ist nur rechtmässig, wenn überwiegende öffentliche oder private Interessen der Einsicht entgegenstehen. Eine pauschale Verweigerung zum Schutz von Denunzianten ist unzulässig; vielmehr ist eine konkrete Interessenabwägung vorzunehmen.VRK SG III/1-2018/3 · 01.03.2017GutgeheissenBeim Widerruf einer Bildungsbewilligung für einen Lehrbetrieb muss die zuständige Behörde den Sachverhalt von Amtes wegen vollständig ermitteln und ihre Verfügung hinreichend begründen; sie darf sich nicht allein auf den Antrag des Lehrbetriebsverbundes stützen und den Widerruf auf Mutmassungen gründen. Eine unvollständige Aktenführung…Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.