Art. 24 Abs. 1 lit. a SEVO
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BRG ZH BRGE II Nr. 0183/2019 · 05.11.2019AbgewiesenEine Mengengebühr für Abwasser ist auch dann rechtmässig, wenn das Grundstück nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen ist, solange das Abwasser faktisch in der gemeindeeigenen ARA entsorgt wird und keine Doppelbelastung entsteht. Die Gebührenpflicht richtet sich nach der tatsächlichen Nutzung der öffentlichen Abwasseranlage…Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.