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Art. 24 Abs. 1 KV

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer SG B 2016/26 · 11.02.2016AbgewiesenDie aufschiebende Wirkung einer Beschwerde gegen eine Zuschlagsverfügung im öffentlichen Beschaffungsverfahren ist abzuweisen, wenn die Beschwerde nicht ausreichend begründet erscheint und überwiegende öffentliche Interessen an der raschen Realisierung des Vorhabens bestehen. Die Sicherstellung der Fernwärmeversorgung einer Stadt stellt…Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.