Art. 24 Abs. 1 BauR
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer SG B 2020/120 · 29.04.2021Teilweise gutgeheissenEine unbewohnte, auf zwei Seiten offene und unbeheizte Sitzplatzüberdachung gilt als unbewohnte Anbaute im Sinne von Art. 23 Abs. 2 lit. b BauR und muss den verminderten Grenzabstand von 3 m einhalten. Die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Bauvorschriften schliesst in der Regel übermässige Immissionen nach Art. 684 ZGB aus.BaubewilligungBGer 1C_260/2017 · 15.01.2018AbgewiesenDie Auslegung der kommunalen Baureglementsbestimmungen zur Ausnützungsziffer und Geschosszahl (Art. 24 und 32 BauR Freienbach) durch die Vorinstanzen ist nicht willkürlich, wenn Attikageschosse und deren Aufbauten unter Berücksichtigung der Vollzugshilfen und der visuellen Wahrnehmung ausgelegt werden.BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.