Art. 24 Abs. 1 BauG (BSG 721.0)
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VGer BE 100 2019 403 · 15.03.2021Teilweise gutgeheissenDie Aufzählung der zulässigen Dachaufbauten in Art. 23 Abs. 6 GBR ist wegen des Wortlauts «nur» abschliessend; eine Lüftungsanlage (Monoblock) und eine Kältemaschine/Wärmepumpe sind darin nicht aufgeführt und damit nicht bewilligungsfähig. Auf den Verzicht einer Wiederherstellungsverfügung darf die Behörde nur gestützt auf eine…BaubewilligungWiederherstellung / RückbauKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.