Art. 23 NAPR
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer TI 52.2022.168 · 13.04.2022GutgeheissenStützt sich der Sockel einer Garage auf eine künstliche Aufschüttung von weniger als 3 m Breite, so ist diese nach Art. 41 LE zur Gebäudehöhe hinzuzurechnen; überschreitet das Bauwerk damit die Maximalhöhe für Nebengebäude, gilt es als Hauptgebäude und muss den entsprechenden Grenzabstand einhalten.BaubewilligungVGer TI 52.2019.288 · 23.09.2020AbgewiesenBei einem Bauprojekt auf einem flachen Grundstück darf die Geländegestaltung das Maximalniveau des angrenzenden Terrains nicht überschreiten (Art. 27 cpv. 2 NAPR); eine Zufahrtsgrube (trincea), die sich über die gesamte Fassadenlänge erstreckt, kann nicht von der Gebäudehöhenmessung ausgenommen werden, weshalb die maximal zulässigen…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.