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Art. 23 lit. b BauG

6 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

17%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer SG B 2022/88 · 30.09.2022AbgewiesenAbweichungen von baureglementarischen Vorschriften (z. B. Einlenkerradius, Gebäudeabstände) sind im Baubewilligungsverfahren zulässig, wenn sie durch verbindliche Festlegungen in einem rechtskräftigen Überbauungsplan oder Baulinienplan gedeckt sind und die Funktionsfähigkeit sowie öffentliche Interessen gewahrt bleiben.BaubewilligungGestaltungsplanBGer 1C_348/2019 · 27.04.2020AbgewiesenDie Aufteilung eines Gesamtprojekts in zwei zeitlich gestaffelte, aber inhaltlich koordinierte Überbauungspläne ist bundesrechtskonform, wenn die Koordination gewährleistet ist und keine Beeinträchtigung der Entwicklung des restlichen Gebiets entsteht. Eine Rodungsbewilligung kann bei planwidriger Unvollständigkeit der Fristsetzung…GestaltungsplanBaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneVGer SG B 2018/150 · 20.05.2019Teilweise gutgeheissenEin Überbauungsplan mit besonderen Vorschriften (besV) kann von der Regelbauweise abweichen, sofern die Zweckbestimmung der Zone gewahrt bleibt und keine materielle Zonenplanänderung vorliegt. Die Abwägung zwischen innerer Verdichtung und Schutz nachbarlicher Interessen muss im Ermessensspielraum der Planungsbehörde liegen.GestaltungsplanOrtsplanungsrevisionVGer SG B 2018/41 · 19.11.2018AbgewiesenEine nachträgliche Baubewilligung für eine Dachterrassenüberdachung kann verweigert werden, wenn diese gegen das Einordnungsgebot eines Überbauungsplans mit besonderen Vorschriften verstösst und keine Ausnahmebewilligung gerechtfertigt ist. Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist verhältnismässig, wenn mildere Massnahmen…BaubewilligungWiederherstellung / RückbauGestaltungsplanAusnahmebewilligungVGer SG B 2015/308 · 26.10.2017AbgewiesenEin Überbauungsplan darf von der Regelbauweise abweichen, sofern der Zonenzweck gewahrt bleibt und die Abweichungen planerisch gerechtfertigt sind. Hochwasserschutzmassnahmen können im Baubewilligungsverfahren konkretisiert werden, wenn ihre grundsätzliche Machbarkeit im Planverfahren nachgewiesen ist.GestaltungsplanBaubewilligungOrtsplanungsrevisionVGer SG B 2004/173 · 05.07.2005AbgewiesenEin Abbruchverbot für die Villa Wiesenthal ist gerechtfertigt, da weder der Überbauungsplan noch eine vorsorgliche Freihaltefläche oder das Bedürfnis nach Rechtssicherheit für Investoren das Interesse an der Erhaltung der schutzwürdigen Villa überwiegen.Gestaltungsplan

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.