Art. 23 BauR
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VGer SG B 2023/194 · 11.03.2024AbgewiesenDie nachträgliche Verlängerung eines Vordaches ist als bewilligungspflichtige Hauptbaute zu qualifizieren, die bei Nichteinhaltung der Grenzabstände nicht nachträglich bewilligt werden kann. Eine Ausnahmebewilligung scheitert am Fehlen besonderer Verhältnisse, und die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist verhältnismässig.BaubewilligungWiederherstellung / RückbauAusnahmebewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.