Art. 23 Abs. 4 GBR Roggwil
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VGer BE 100 2019 218 · 21.07.2020AbgewiesenDie privilegierende Messweise des grossen Grenzabstands anhand der mittleren Abstandslinie ist nur zulässig, wenn die betreffende Gebäudeseite selbst eine Staffelung aufweist; eine Staffelung auf einer anderen Gebäudeseite genügt nicht. Die von der Gemeinde später vertretene «pragmatische Praxis», auf die Gesamtgestalt des Gebäudes…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.