Art. 22b Abs. 5 RPV
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VGer TG TVR-2018-18 · 09.05.2017AbgewiesenDie Erstellung eines Allwetterplatzes in der Landschaftsschutzzone ist bewilligungspflichtig. Eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24e RPG ist nicht möglich, wenn der Stall für die hobbymässig gehaltenen Pferde in der Bauzone liegt und sich der Allwetterplatz in der Nichtbauzone befindet; aus der Tierschutzgesetzgebung lässt sich kein…Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauAusnahmebewilligungBaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.