Art. 22a BewD/BE
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
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BGer 1C_402/2021 · 06.03.2023AbgewiesenDie Baubewilligung für ein Zweifamilienhaus in der Wohnzone W ist nicht zu beanstanden, wenn die Erstwohnungsnutzung glaubhaft ist und das Vorhaben den ortsbildrechtlichen Anforderungen genügt. Die Nachfrage nach Erstwohnungen ist im konkreten Marktsegment zu prüfen, wobei die Lage, Gestaltung und Preise der Wohnungen massgebend sind.BaubewilligungVGer BE 100 2021 123 · 28.03.2022AbgewiesenAn- und Nebenbauten im Sinne von Art. 515 Abs. 5 GBR können unabhängig von ihrer Bewohnbarkeit ein Flachdach aufweisen, sofern eine gute Einordnung ins Ortsbild erreicht wird; der Begriff ist nicht auf unbewohnte Kleinbauten zu beschränken. Liegt ein Bericht des Berner Heimatschutzes als leistungsfähige örtliche Fachstelle vor, entfällt…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.