Art. 22 USG
26 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
42%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_325/2024 · 10.08.2026GutgeheissenNachbargemeinden sind zur Beschwerde legitimiert, wenn sie durch ein Bauvorhaben in spezifischen hoheitlichen Aufgaben oder in der Wahrnehmung eines gewichtigen öffentlichen Interesses (z. B. Schutz der Bevölkerung vor nächtlichen Lärmimmissionen) betroffen sind, selbst wenn nicht die Mehrheit der Bevölkerung direkt betroffen ist.BaubewilligungUmzonungOrtsplanungsrevisionBRG ZH BRGE III Nr. 0031/2026 · 04.03.2026GutgeheissenEine lärmrechtliche Ausnahmebewilligung nach Art. 31 Abs. 2 LSV darf erst erteilt werden, wenn nachgewiesen ist, dass sämtliche verhältnismässigen baulichen und gestalterischen Massnahmen – einschliesslich Gebäudeform und -stellung – geprüft und ausgeschöpft wurden; ein Gestaltungsplan, der unter der heute unzulässigen…BaubewilligungAusnahmebewilligungGestaltungsplanOrtsplanungsrevisionVGer ZH VB.2024.00352 · 05.02.2026Teilweise gutgeheissenLiegt ein rechtskräftiger privater Gestaltungsplan vor, der die Feinerschliessung verbindlich festlegt, kann der Quartierplanbann einem Bauvorhaben nicht entgegengehalten werden, wenn dieses den Vorgaben des Gestaltungsplans entspricht. Rein privatrechtliche Vereinbarungen oder eine faktische Nutzung durch die Öffentlichkeit genügen…BaubewilligungGestaltungsplanAusnahmebewilligungVGer ZH VB.2024.00463 · 30.10.2025GutgeheissenBei beachtlichen Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte (bis zu 7 dB(A) nachts) genügt die blosse Auflistung geprüfter Lärmschutzmassnahmen nicht; die Bauherrschaft hat gemäss Art. 22 Abs. 2 USG und Art. 31 Abs. 1 LSV nachvollziehbar darzulegen, weshalb welche Massnahmen geprüft, gewählt oder verworfen wurden. Die frühere Praxis des…BaubewilligungAusnahmebewilligungGestaltungsplanBGer 1C_234/2023 · 24.04.2025GutgeheissenDer Nachweis, dass alle verhältnismässigen Lärmschutzmassnahmen gemäss Art. 22 Abs. 2 USG und Art. 31 Abs. 1 LSV ausgeschöpft wurden, ist nicht erbracht. Eine Ausnahmebewilligung nach Art. 31 Abs. 2 LSV setzt die vollständige Prüfung und Dokumentation aller möglichen Massnahmen voraus.BaubewilligungAusnahmebewilligungVGer ZH VB.2024.00038 · 16.04.2025Teilweise gutgeheissenNächtliche Überschreitungen des Immissionsgrenzwerts von bis zu 4 dB(A) an Zweitfenstern einzelner Räume, die je über ein IGW-konformes Lüftungsfenster verfügen, sind nicht wesentlich und stehen der lärmschutzrechtlichen Ausnahmebewilligung nach Art. 31 Abs. 2 LSV nicht entgegen. Die Ermittlung der massgebenden Fassadenlänge für…BaubewilligungAusnahmebewilligungVGer ZH VB.2023.00128 · 18.03.2025Teilweise gutgeheissenDie Inhaberin eines Kaufrechts ist zur Anfechtung einer Baubewilligung für das benachbarte Grundstück legitimiert, wenn ihr Verzicht auf ein Rechtsmittel faktisch einem vorgängigen, ohne Sachkenntnis erfolgten Rechtsmittelverzicht gleichkäme, der im öffentlichen Verfahrensrecht nicht zu berücksichtigen ist. Ein Gestaltungsplan vermag…BaubewilligungAusnahmebewilligungGestaltungsplanBRG ZH BRGE III Nrn. 0060-0061/2024 · 08.05.2024AbgewiesenEine Baubewilligung kann erteilt werden, wenn die Erschliessung des Baugrundstücks gemäss Art. 22 Abs. 2 lit. b RPG und § 236 PBG genügend ist und der Gestaltungsplan die Baureife abschliessend regelt. Die Verwendung des Lärmberechnungsmodells StL86+ ist nicht zu beanstanden, wenn das Baugesuch vor der offiziellen Empfehlung von…BaubewilligungGestaltungsplanBGer 1C_43/2023 · 17.01.2024AbgewiesenEine Bundesaufgabe i.S.v. Art. 12 NHG liegt nur vor, wenn die bundesrechtliche Regelung den Schutz von Natur, Landschaft oder Heimat bezweckt oder eine Gefahr für schützenswerte Natur-, Orts- oder Landschaftsbilder in sich birgt. Lärmschutzmassnahmen nach USG/LSV sind auf den Schutz von Menschen zugeschnitten und begründen keine…BaubewilligungPlanungszoneBGer 1C_1/2022 · 27.07.2023AbgewiesenEine lärmrechtliche Ausnahmebewilligung nach Art. 31 Abs. 2 LSV setzt voraus, dass alle verhältnismässigen baulichen und gestalterischen Massnahmen ausgeschöpft sind und ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Baute besteht. Wesentliche Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte, insbesondere in der Empfindlichkeitsstufe III,…BaubewilligungAusnahmebewilligungVGer AG WBE.2021.412 · 21.11.2022AbgewiesenBei einer steilen Hanglage entlang einer Bahnlinie können ausserordentliche Verhältnisse im Sinne von § 67 BauG bejaht werden, wenn die zu erstellende Stützkonstruktion nicht nur dem privaten Bauvorhaben, sondern gleichzeitig als erster Realisierungsschritt dem öffentlichen Interesse am Ausbau einer Bahnhaltestelle (gemäss…BaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_264/2021 · 24.03.2022AbgewiesenEine Ausnahmebewilligung nach Art. 31 Abs. 2 LSV setzt voraus, dass alle verhältnismässigen baulichen und gestalterischen Massnahmen zur Einhaltung der Immissionsgrenzwerte ausgeschöpft sind und ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Realisierung besteht. Bei einer nächtlichen Überschreitung der Immissionsgrenzwerte der…BaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_390/2020 · 14.01.2022AbgewiesenFür den Neubau einer landwirtschaftlichen Siedlung in einer Landschaftsschutzzone sind die Immissionsgrenzwerte nach Art. 22 USG und LSV massgebend, nicht die Planungswerte. Die Interessenabwägung nach Art. 34 Abs. 4 lit. b RPV ist korrekt, wenn überwiegende Interessen nicht entgegenstehen und der Standort optimal evaluiert wurde.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_275/2020 · 06.12.2021AbgewiesenEine Ausnahmebewilligung nach Art. 31 Abs. 2 LSV setzt voraus, dass alle verhältnismässigen Massnahmen gemäss Art. 31 Abs. 1 LSV ausgeschöpft und eine umfassende Interessenabwägung vorgenommen wurden. Fehlt eine nachvollziehbare Massnahmenprüfung oder Abwägung, ist die Bewilligung unzulässig.BaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_91/2020 · 04.03.2021AbgewiesenEine lärmschutzrechtliche Ausnahmebewilligung nach Art. 31 Abs. 2 LSV setzt voraus, dass alle verhältnismässigen baulichen und gestalterischen Massnahmen nach Abs. 1 ausgeschöpft sind. Bei erheblicher Überschreitung der Immissionsgrenzwerte ist eine Ausnahmebewilligung nur bei äusserst gewichtigen Interessen zulässig.BaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_244/2019 · 25.08.2020GutgeheissenEine Ausnahmebewilligung nach Art. 31 Abs. 2 LSV setzt voraus, dass alle verhältnismässigen baulichen und gestalterischen Massnahmen zur Einhaltung der Immissionsgrenzwerte geprüft wurden. Erst dann kann eine umfassende Interessenabwägung zwischen Lärmschutz und raumplanerischen Anliegen erfolgen.BaubewilligungAusnahmebewilligungBRG ZH BRGE I Nrn. 0066-0067/2020 · 05.06.2020GutgeheissenEine Baubewilligung für eine Arealüberbauung ist lärmrechtlich nicht bewilligungsfähig, wenn nicht nachvollziehbar dargelegt wird, dass alle verhältnismässigen Massnahmen nach Art. 31 Abs. 1 LSV ausgeschöpft wurden, um die Immissionsgrenzwerte einzuhalten. Eine Ausnahmebewilligung nach Art. 31 Abs. 2 LSV setzt eine umfassende…BaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_53/2019 · 03.06.2020AbgewiesenEin Bebauungsplan muss die wesentlichen Planelemente festlegen, darf aber einen stufengerechten Detaillierungsgrad aufweisen und gewisse Spielräume für das Baubewilligungsverfahren offenlassen. Die ISOS-Schutzziele sind bei kantonalen Aufgaben nur indirekt über kantonale und kommunale Vorschriften zu berücksichtigen.GestaltungsplanSondernutzungsplanBaubewilligungBGer 1C_664/2018 · 14.11.2019AbgewiesenEin Gestaltungsplan und ein benachbarter Flugplatz bilden keine Gesamtanlage im Sinne von Art. 8 USG, wenn kein enger funktionaler Zusammenhang besteht. Eine UVP-Pflicht entfällt, wenn die konkrete Nutzung noch offen ist und keine Erweiterung der UVP-pflichtigen Anlage vorliegt.GestaltungsplanBaubewilligungBGer 1C_106/2018 · 02.04.2019GutgeheissenEine Ausnahmebewilligung für Lärmimmissionen nach Art. 31 Abs. 2 LSV setzt eine umfassende Interessenabwägung und den Nachweis voraus, dass alle verhältnismässigen baulichen und gestalterischen Massnahmen geprüft wurden. Der übergangsrechtliche Gewässerraum nach Art. 41c GSchV darf nur in dicht überbauten Gebieten für zonenkonforme…BaubewilligungAusnahmebewilligungSondernutzungsplanBGer 1C_695/2017 · 22.02.2019AbgewiesenEin Quartierplan im Inneren Zentrumsbereich muss sich an den raumplanerischen Zielen der Verdichtung und Siedlungsentwicklung nach innen orientieren. Eine Überprüfung der Bauzonendimensionierung nach Art. 21 Abs. 2 RPG ist nur geboten, wenn eine Redimensionierung im konkreten Gebiet realistisch erscheint.GestaltungsplanBaubewilligungAuszonungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_313/2015 · 10.08.2016GutgeheissenDie kantonale Praxis der 'Lüftungsfensterpraxis' widerspricht Art. 39 Abs. 1 LSV, da Lärmimmissionsgrenzwerte an allen Fenstern lärmempfindlicher Räume eingehalten werden müssen. Zudem erfüllt das Bauprojekt die Anforderungen an eine besonders gute Gestaltung nach § 71 PBG/ZH nicht, da es sich bewusst vom Ortsbild abgrenzt und keine…BaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_139/2015 · 16.03.2016AbgewiesenDie Immissionsgrenzwerte nach Art. 22 USG und Art. 39 Abs. 1 LSV müssen an allen Fenstern lärmempfindlicher Räume eingehalten werden; die sog. Lüftungsfensterpraxis ist bundesrechtswidrig. Raumplanerische Interessen können nur über eine Ausnahmebewilligung nach Art. 31 Abs. 2 LSV berücksichtigt werden.BaubewilligungAusnahmebewilligungBGer BGE 142 II 100 · 01.01.2016AbgewiesenIm Baubewilligungsverfahren müssen die Immissionsgrenzwerte gemäss Art. 22 USG an allen Fenstern lärmempfindlicher Räume eingehalten werden; die sog. Lüftungsfensterpraxis widerspricht dem geltenden Umweltschutzrecht. Raumplanerische Interessen können über Ausnahmebewilligungen nach Art. 31 Abs. 2 LSV berücksichtigt werden.BaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_704/2013 · 17.09.2014AbgewiesenEin überwiegendes öffentliches Interesse an der Unterbringung von Asylbewerbenden kann eine befristete Überschreitung der Lärm-Immissionsgrenzwerte rechtfertigen, sofern alle zumutbaren Schallschutzmassnahmen getroffen und die Verhältnismässigkeit gewahrt ist.BaubewilligungBGer 1C_451/2010 · 22.06.2011AbgewiesenDie Interessenabwägung nach Art. 31 Abs. 2 LSV kann eine Baubewilligung trotz Überschreitung der Fluglärm-Immissionsgrenzwerte rechtfertigen, wenn eine Baulücke im überbauten Gebiet vorliegt, die Überschreitung geringfügig ist und überwiegende öffentliche Interessen (z. B. haushälterischer Umgang mit Bauland) bestehen.BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.