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Art. 22 LPT

7 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

14%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_60/2025 · 08.04.2026AbgewiesenDie Bewilligung einer Baubewilligung setzt voraus, dass der Zugang zum Grundstück für die vorgesehene Nutzung ausreichend ist (Art. 19 und 22 LPT). Die Beurteilung der Suffizienz des Zugangs obliegt primär den kantonalen Behörden, wobei das Bundesgericht nur auf Willkür prüft.BaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_388/2024 · 12.03.2025AbgewiesenDie Baubewilligung prüft nur die Konformität mit dem öffentlichen Recht; zivilrechtliche Verfügungsbefugnisse über das Grundstück sind für die Erteilung irrelevant und müssen allenfalls vor dem Zivilgericht geltend gemacht werden.BaubewilligungBGer 1C_393/2024 · 12.03.2025AbgewiesenDie Baubewilligungsbehörde prüft nicht die zivilrechtliche Verfügungsbefugnis über das Grundstück, sondern nur die Übereinstimmung des Projekts mit dem öffentlichen Recht. Zivilrechtliche Hindernisse wie fehlende Verfügungsbefugnis sind vor dem Zivilgericht geltend zu machen.BaubewilligungVGer TI 52.2023.187 · 19.04.2023AbgewiesenOhne objektive Standortgebundenheit im Sinne von Art. 24 lit. a RPG (keine persönlichen oder Bequemlichkeitsgründe) kann ausserhalb der Bauzone keine Ausnahmebewilligung für Nebenbauten erteilt werden. Sind die quantitativen Grenzen von Art. 42 Abs. 3 lit. b OPV (maximal 30% für Aussenvergrösserungen) durch frühere Bewilligungen bereits…Bauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBaubewilligungBGer 1C_626/2020 · 17.06.2022GutgeheissenDie Rekonstruktion einer Zweitwohnung nach Art. 11 Abs. 2 LASec erfordert nicht die Bewahrung der äusseren Identität des Gebäudes, sondern nur die Einhaltung der bestehenden Hauptnutzfläche und die grundsätzliche Beibehaltung des Standorts.BaubewilligungVGer TI 52.2022.118 · 09.03.2022AbgewiesenEine Baubewilligung, die der Gemeinderat für ein Vorhaben ausserhalb der Bauzone ohne das nach Art. 25 cpv. 2 LPT erforderliche kantonale Mitwirken erteilt hat, ist nichtig; der Bauherr kann sich darauf nicht berufen. Für eine Wiederherstellungsbewilligung nach Art. 24c LPT und Art. 42 cpv. 4 OPT muss das vorbestehende Gebäude bei der…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBGer 1C_4/2015 · 13.06.2018AbgewiesenFür Bauten in der Landwirtschaftszone müssen die Voraussetzungen von Art. 16a LPT und Art. 34 Abs. 4 OPT erfüllt sein, insbesondere die Notwendigkeit der Anlage, die langfristige Existenz des Betriebs und die Abwägung widerstreitender Interessen. Fehlende kantonale oder kommunale Abstandsregelungen in der Landwirtschaftszone begründen…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneOrtsplanungsrevision

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.