Art. 22 BV
4 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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AppGer BS VD.2025.148 · 24.03.2026AbgewiesenDie Kantonspolizei kann gestützt auf den polizeilichen Generalauftrag (§ 1 PolG BS) und die polizeiliche Generalklausel (§ 9 PolG BS) ein zeitlich und örtlich begrenztes Demonstrations- und Kundgebungsverbot als Allgemeinverfügung erlassen. Ein auf ein Wochenende beschränktes generelles Verbot verletzt die Meinungsäusserungs- und…VGer BE 100 2021 240 · 06.03.2023AbgewiesenDie Verweigerung einer Kundgebungsbewilligung wegen zu erwartender Nichteinhaltung der Maskentragpflicht ist verhältnismässig, wenn der Veranstalter keine griffigen Massnahmen zur Durchsetzung vorsieht. Der Schutz der öffentlichen Gesundheit überwiegt das Interesse an der Durchführung der Kundgebung.BGer BGE 147 I 103 · 01.01.2021Teilweise gutgeheissenMehrere Bestimmungen des revidierten Polizeigesetzes des Kantons Bern (PolG/BE) sind mit den Grundrechten unvereinbar: Die automatische Verbindung von Wegweisung mit der Strafdrohung nach Art. 292 StGB ist unverhältnismässig, die Räumungsfrist von 24 Stunden für fahrende Gemeinschaften verletzt Art. 8 EMRK, und die präventive…Wiederherstellung / RückbauBGer 1C_181/2019 · 29.04.2020Teilweise gutgeheissenDas Bundesgericht hebt im Rahmen der abstrakten Normenkontrolle vier Bestimmungen des bernischen Polizeigesetzes auf: die Wegweisung auf privatem Campinggelände (Art. 83 Abs. 1 lit. h PolG/BE) sowie die GPS-Überwachung (Art. 118 Abs. 2 PolG/BE) sind mangels hinreichender verfahrensrechtlicher Garantien mit Art. 13 BV und Art. 8 EMRK…Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.