Startseite
Startseite
← Normenregister

Art. 22 BehiG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer AG WBE.2023.9 · 08.08.2023AbgewiesenDer behindertengerechte Ausbau einer bestehenden Bushaltestelle gemäss BehiG stellt ein gewichtiges öffentliches Interesse dar, das die damit verbundene Enteignung einer kleinen Teilfläche vom Grundeigentum des betroffenen Anliegers rechtfertigt. Mildere Massnahmen kommen nicht in Betracht, wenn Alternativstandorte aus…Enteignung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.