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Art. 22 Abs. 2 VRG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer GR R 2019 36 · 04.05.2020AbgewiesenIm Beschwerdeverfahren gegen eine Fristansetzung zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bilden nur diese Fristansetzung und die Androhung der Ersatzvornahme den Streitgegenstand; Einwände gegen die Rechtmässigkeit früher in Rechtskraft erwachsener Bewilligungs- und Wiederherstellungsentscheide sind unzulässig.Wiederherstellung / RückbauBaubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.