Art. 22 Abs. 2 USG
3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
67%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2024.00249 · 13.11.2025Teilweise gutgeheissenEine lärmschutzrechtliche Ausnahmebewilligung nach Art. 31 Abs. 2 LSV ist zulässig, wenn die Immissionsgrenzwerte nicht wesentlich überschritten werden, sämtliche verhältnismässigen Massnahmen nach Art. 31 Abs. 1 LSV ausgeschöpft sind und ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Siedlungsentwicklung nach innen besteht. Ein im…BaubewilligungAusnahmebewilligungVGer ZH VB.2025.00306 · 26.06.2025RückweisungEine Baubewilligung mit Ausnahme nach Art. 31 Abs. 2 LSV darf erst erteilt werden, wenn nachgewiesen ist, dass sämtliche verhältnismässigen baulichen und gestalterischen Lärmschutzmassnahmen nach Art. 31 Abs. 1 LSV geprüft und ausgeschöpft worden sind. Bleibt dieser Nachweis unvollständig, ist die Sache zur ergänzenden…BaubewilligungAusnahmebewilligungVGer ZH VB.2023.00318 · 11.07.2024GutgeheissenBei einer lärmschutzrechtlichen Ausnahmebewilligung nach Art. 31 Abs. 2 LSV ist ein berichtigtes und aktualisiertes Lärmgutachten auch vor zweiter gerichtlicher Instanz zulässig, wenn die Vorinstanz das ursprüngliche Gutachten als mangelhaft beurteilt hatte. Nächtliche IGW-Überschreitungen von 0,3–3 dB(A) gelten nicht als wesentlich,…BaubewilligungAusnahmebewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.