Art. 22 Abs. 2 lit. b LPT
5 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
20%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_287/2022 · 26.10.2023AbgewiesenDie kantonale Instanz hat zu Recht die Variante des Nutzungsplans (Umwidmung eines Wegabschnitts in eine Dienststrasse und Anpassung der NAPR-Norm) genehmigt, da sie die planerischen Grundsätze einhält und keine willkürliche Abwägung der Interessen vorliegt.UmzonungGestaltungsplanVGer TI 52.2023.154 · 15.03.2023AbgewiesenEine Baubewilligung für ein Wohngebäude ist nicht zu beanstanden, wenn die Gebäudeabstandsregelung durch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen Nachbarn gewährleistet wird und diese Vereinbarung keiner Grundbucheintragung bedarf. Eine aufschiebende Bedingung zur Sicherstellung des Mindestabstands zwischen Gebäuden ist zulässig…BaubewilligungBGer 1C_416/2021 · 30.06.2022AbgewiesenDie blosse Nichteinzonung eines Grundstücks (keine Zuweisung zur Bauzone) stellt keine materielle Enteignung dar und begründet keinen Entschädigungsanspruch, selbst wenn das Grundstück zuvor in einer Bauzone lag. Eine Entschädigung kommt nur ausnahmsweise bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen in Betracht.EnteignungEinzonungAuszonungBaubewilligungVGer TI 52.2022.204 · 18.05.2022Teilweise gutgeheissenEine formell bewilligte, aber materiell rechtswidrige Baute (ungenügende Erschliessung nach Art. 19 Abs. 1 LPT) geniesst nur eine eingeschränkte Bestandesgarantie; Massnahmen, die den Rechtskonflikt verschärfen — wie die Schaffung zusätzlicher Autoparkplätze mit erhöhtem Fahrzeugverkehr auf einer Fussgängerstrasse — können nicht…BaubewilligungBGer 1C_40/2019 · 08.04.2019AbgewiesenEine Baubewilligung setzt nach Art. 22 Abs. 2 lit. b LPT voraus, dass der Zugang zum Grundstück für die vorgesehene Nutzung ausreichend und rechtlich gesichert ist. Fehlt eine planerische Sicherung des Zugangs, ist die Bewilligung zu verweigern.BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.