Art. 22 Abs. 2 KRVO
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_475/2016 · 07.04.2017GutgeheissenEin Beitragsverfahren für Strassensanierungen muss die gesetzlichen Voraussetzungen (u.a. Bau- und Kreditbeschluss, öffentliche Erschliessung) bereits bei Einleitung erfüllen; nachträgliche Heilung von Mängeln ist nur unter strengen Bedingungen zulässig. Der Kostenanteil der öffentlichen Interessenz muss im Einleitungsbeschluss…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.