Art. 22 Abs. 1 USG
3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
67%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2023.00318 · 11.07.2024GutgeheissenBei einer lärmschutzrechtlichen Ausnahmebewilligung nach Art. 31 Abs. 2 LSV ist ein berichtigtes und aktualisiertes Lärmgutachten auch vor zweiter gerichtlicher Instanz zulässig, wenn die Vorinstanz das ursprüngliche Gutachten als mangelhaft beurteilt hatte. Nächtliche IGW-Überschreitungen von 0,3–3 dB(A) gelten nicht als wesentlich,…BaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_697/2021 · 11.06.2024AbgewiesenFür die Erteilung einer lärmschutzrechtlichen Ausnahmebewilligung gemäss Art. 31 Abs. 2 LSV muss die Bauherrschaft nachvollziehbar darlegen, dass alle verhältnismässigen baulichen und gestalterischen Massnahmen nach Art. 31 Abs. 1 LSV ausgeschöpft wurden. Eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem Lärmschutz ist bei erheblichen…BaubewilligungAusnahmebewilligungBRG ZH BRGE I Nrn. 0116-0118/2020 · 04.09.2020GutgeheissenEine lärmschutzrechtliche Ausnahmebewilligung für eine Arealüberbauung kann nicht erteilt werden, wenn die Immissionsgrenzwerte erheblich überschritten werden und nicht alle zumutbaren Lärmschutzmassnahmen ausgeschöpft sind. Zudem müssen bei Arealüberbauungen die besonders hohen Anforderungen an Wohnlichkeit und Wohnhygiene für jede…BaubewilligungAusnahmebewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.