Art. 22 Abs. 1 und 2 RPG
6 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
67%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_172/2020 · 24.03.2021GutgeheissenDie Interessenabwägung zwischen der Durchsetzung der Gestaltungsrichtlinien (öffentliches Interesse an einheitlicher Baugestaltung) und den Eigentumsinteressen des Bauherrn muss die Bösgläubigkeit des Bauherrn, die Verhältnismässigkeit der Massnahme und den gemeindlichen Beurteilungsspielraum berücksichtigen.Wiederherstellung / RückbauBGer 1C_173/2020 · 24.03.2021GutgeheissenDie Interessenabwägung muss die Gestaltungsrichtlinien der Gemeinde als Ausdruck ihrer Autonomie (Art. 50 Abs. 1 BV, Art. 22 KRG) und die Verhältnismässigkeit der Wiederherstellungsmassnahme (Art. 36 BV, Art. 94 KRG) umfassend berücksichtigen. Eine Duldungsverfügung setzt eine hinreichende Begründung der Gleichbehandlung im Unrecht oder…Wiederherstellung / RückbauBGer 1C_645/2019 · 19.06.2020AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an einem zusammenhängenden Radwegnetz und den privaten Grundeigentümerinteressen sowie Sicherheitsbedenken wurde korrekt vorgenommen; der Finanzbeschluss des Grossen Rates genügt als rechtliche Grundlage für das Projekt.RichtplanungBGer 1C_314/2018 · 01.04.2019Teilweise gutgeheissenDie Einleitung eines Quartierplanverfahrens von Amtes wegen ist nur rechtmässig, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen (insbesondere mangelnde Erschliessung) erfüllt sind und die Massnahme verhältnismässig ist. Die Gemeindeautonomie nach Art. 50 BV schützt die Entscheidungsfreiheit der Gemeinde, unterliegt aber den bundes- und…GestaltungsplanBGer 1C_460/2018 · 14.03.2019AbgewiesenEin Neubau einer Betriebsleiterwohnung in der Landwirtschaftszone ist nur zonenkonform, wenn der Wohnraum für den Betrieb unentbehrlich ist. Bestehender, auch freiwillig abgetretener Wohnraum ist anzurechnen, um eine Gesetzesumgehung zu verhindern.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneKGer LU 7H 15 156 · 06.03.2018GutgeheissenEine Baubewilligung darf nur erteilt werden, wenn das Baugelände im Zeitpunkt der Erteilung tatsächlich und rechtlich hinreichend erschlossen ist; eine Nebenbestimmung zur nachträglichen Sicherstellung der Erschliessung ist unzulässig, wenn von vornherein feststeht, dass die fehlende privatrechtliche Regelung (Wegrecht) nicht erlangt…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.