Startseite
Startseite
← Normenregister

Art. 22 Abs. 1 lit. i BZO

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BRG ZH BRGE II Nr. 0142/2024 · 13.08.2024AbgewiesenUmbauten an baurechtswidrigen Gebäuden dürfen keine neuen oder weitergehenden Abweichungen von Bauvorschriften bewirken, es sei denn, es liege ein Dispens vor. Eine nachträgliche Aussenwärmedämmung nach § 253a PBG führt nicht zu einer weitergehenden Abstandsunterschreitung, wenn diese allein auf die Dämmung zurückzuführen ist.BaubewilligungUmnutzung / Zweckänderung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.