Art. 22 Abs. 1 lit. a RPG
5 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
20%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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BGer 1C_710/2025 · 17.08.2026AbgewiesenDie Erweiterung einer bestehenden Mobilfunkanlage ausserhalb der Bauzone gilt gemäss Art. 24bis Abs. 3 RPG als standortgebunden, und die Vorinstanz verletzte kein Bundesrecht, indem sie die relative Standortgebundenheit bejahte und keine überwiegenden Interessen entgegenstehen sahen.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBGer 1C_261/2023 · 09.12.2024AbgewiesenDie Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage in der Industriezone ist rechtmässig, wenn die kantonale Vorinstanz die Zonenkonformität, das Ortsbild und die elektromagnetische Verträglichkeit korrekt prüft und keine krassen Verfahrensfehler vorliegen. Eine Interessenabwägung ist bei Mobilfunkanlagen innerhalb der Bauzone nicht erforderlich.BaubewilligungBRG ZH BRGE I Nrn. 0037-0040/2023 · 03.03.2023AbgewiesenBauvorhaben an der Grenze zwischen Bau- und Nichtbauzone müssen nicht generell einen Zonenabstand einhalten, sondern sind im Einzelfall wirkungsbezogen zu prüfen. Bei fehlenden oder unbedeutenden Auswirkungen auf die Nachbarzone genügt die Konformität mit der eigenen Zone.BaubewilligungVGer SG B 2015/5 · 24.11.2016Teilweise gutgeheissenDie Haltung von bis zu vier Pferden in einer Wohnzone ist zonengerecht, sofern keine übermässigen Immissionen zu erwarten sind. Die Beurteilung der Immissionsbelastung hat sich an durchschnittlichen, objektivierten Bedingungen zu orientieren, wobei individuelle Allergierisiken nicht massgebend sind.BaubewilligungBGer 1C_200/2012 · 17.12.2012AbgewiesenFür die Bewilligung einer Mobilfunkanlage ausserhalb der Bauzone ist eine umfassende Standortevaluation mit Einbezug von Standorten innerhalb und ausserhalb der Bauzone erforderlich; die blosse Existenz einer bestehenden Anlage genügt nicht zur Bejahung der Standortgebundenheit nach Art. 24 lit. a RPG.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.