Art. 22 Abs. 1 lit. a AIG
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VGer ZH VB.2024.00276 · 26.09.2024AbgewiesenDie erleichterte Zulassung einer ausländischen Person mit Schweizer Hochschulabschluss zur Erwerbstätigkeit gemäss Art. 21 Abs. 3 AIG setzt voraus, dass die absolvierte Ausbildung hochspezialisiert und exakt auf die zu besetzende Stelle zugeschnitten ist; ein allgemeines Marketingstudium und eine Stelle als Business Development Manager,…Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.