Art. 22 Abs. 1 HonO
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer SG B 2021/171 · 15.12.2022Teilweise gutgeheissenWird die Ablehnung eines Baugesuchs rechtskräftig, entfällt die Grundlage für hängige Rechtsmittel nach Art. 684 ZGB. Die Gegenstandslosigkeit des Verfahrens ist der Partei anzulasten, die sie verursacht hat, was die Kostenfolge nach dem Verursacherprinzip bestimmt.BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.