Art. 22 Abs. 1 BehiG
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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VGer AG WBE.2022.189 WBE.2022.190 · 07.12.2022AbgewiesenDas öffentliche Interesse an der behindertengerechten Umgestaltung von Bushaltestellen gemäss BehiG ist hoch zu gewichten und bedarf keines Einzelnachweises der Nutzungsfrequenz durch Personen mit Behinderungen; es überwiegt das private Interesse am Erhalt von lediglich 3 m2 Grundeigentum, sofern keine mildere, gleich zwecktaugliche…EnteignungVGer AG WBE.2022.215 · 07.12.2022Teilweise gutgeheissenBei einem Strassenbauprojekt, das eine erhebliche Einschränkung der Überbaubarkeit eines Baulandgrundstücks bewirkt, hat die Genehmigungsbehörde das private Interesse an der Erhaltung des Eigentums sowie das raumplanerische Verdichtungsinteresse ausreichend zu gewichten und die Erforderlichkeit des Eingriffs unter eingehender Prüfung…EnteignungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.