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Art. 22 Abs. 1 BauG

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer SG B 2018/150 · 20.05.2019Teilweise gutgeheissenEin Überbauungsplan mit besonderen Vorschriften (besV) kann von der Regelbauweise abweichen, sofern die Zweckbestimmung der Zone gewahrt bleibt und keine materielle Zonenplanänderung vorliegt. Die Abwägung zwischen innerer Verdichtung und Schutz nachbarlicher Interessen muss im Ermessensspielraum der Planungsbehörde liegen.GestaltungsplanOrtsplanungsrevisionVGer SG B 2018/41 · 19.11.2018AbgewiesenEine nachträgliche Baubewilligung für eine Dachterrassenüberdachung kann verweigert werden, wenn diese gegen das Einordnungsgebot eines Überbauungsplans mit besonderen Vorschriften verstösst und keine Ausnahmebewilligung gerechtfertigt ist. Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist verhältnismässig, wenn mildere Massnahmen…BaubewilligungWiederherstellung / RückbauGestaltungsplanAusnahmebewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.