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Art. 22 Abs. 1 aUSG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2025.00212 · 07.05.2026AbgewiesenEine befristete Baubewilligung erlischt nach Fristablauf ohne Weiteres; bei der Verlängerung sind die Bewilligungsvoraussetzungen vollständig und frei zu prüfen, ohne Bindung an den früheren Entscheid. Der lärmschutzrechtlich erforderliche Nachweis einer qualifizierten Lärmschutzoptimierung kann nicht erbracht werden, wenn das…BaubewilligungAusnahmebewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.