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Art. 211 Abs. 2 GBR

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer BE 100 2021 250 · 14.07.2022Teilweise gutgeheissenBei einer Umnutzung innerhalb der Bauzone richtet sich der Parkplatzbedarf nach kantonalem Recht (Art. 16–18 BauG, Art. 49 ff. BauV) und nicht nach den zonenrechtlichen Gleichstellungsregeln des Gemeindebaureglementes; fehlt im Baugesuch jede Grundlage für die Parkplatzberechnung, ist die Sache zur Klärung an die Vorinstanz…BaubewilligungUmnutzung / Zweckänderung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.