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Art. 21 USG

5 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer SG B 2025/171 · 15.04.2026AbgewiesenDer Ersatz einer Geschossdecke zwischen Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus unterliegt der Baubewilligungspflicht, wenn er nicht als geringfügige Änderung im Sinne von Art. 136 Abs. 2 PBG gilt. Bei Umbauten an massgeblichen Trennbauteilen sind die Anforderungen des Lärmschutzes (Art. 21 USG, Art. 32 LSV, SIA-Norm 181) einzuhalten.BaubewilligungBGer 1C_245/2021 · 13.01.2022AbgewiesenBei Umbauten an Trennbauteilen sind die zum Zeitpunkt des Umbaus geltenden Mindestanforderungen nach der SIA-Norm 181 einzuhalten; ein darüber hinausgehendes Verschlechterungsverbot besteht nicht, wenn die massgebenden Grenzwerte eingehalten werden.BaubewilligungBGer 1C_373/2019 · 06.03.2020AbgewiesenDie Verletzung des rechtlichen Gehörs im Baubewilligungsverfahren kann durch eine inhaltliche Prüfung der Rechtslage und des Sachverhalts in der Beschwerdeinstanz geheilt werden. Bei Überschreitungen von Lärmschutzgrenzwerten nach Art. 32 LSV und Art. 35 LSV sind Nachbesserungsmassnahmen anzuordnen, sofern diese verhältnismässig sind.BaubewilligungBGer 1C_138/2017 · 05.07.2017AbgewiesenEine vollständige Zweckänderung eines Gebäudes oder Gebäudeteils kann als neue ortsfeste Anlage im Sinne von Art. 2 Abs. 2 LSV gelten, wenn die neue Nutzung lärmintensiver ist und die bestehende Nutzung in den Hintergrund tritt. Die Lärmschutzvorschriften gegen Innenlärm (Art. 21 USG i.V.m. Art. 32 LSV) sind in solchen Fällen anwendbar.BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungAppGer BS VD.2018.101 · 10.10.2016AbgewiesenBei einem Innenumbau in einem Doppeleinfamilienhaus sind die erhöhten Schallschutzanforderungen der SIA-Norm 181 anwendbar; weitere Massnahmen sind unverhältnismässig, wenn die konstruktionsbedingte Vorbelastung des Altbaus mitursächlich für die Lärmimmissionen ist.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.