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Art. 21 PBG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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Korpusmittel: 26%
VGer SG B 2021/123 · 13.12.2021AbgewiesenDer Umbau einer Mobilfunkanlage mit adaptiven Antennen in der Landwirtschaftszone ist bei Einhaltung der NISV-Grenzwerte und relativer Standortgebundenheit raumplanungsrechtlich zulässig. Die Beurteilung nach dem Worst-Case-Szenario ohne Korrekturfaktor ist mit Anhang 1 Ziff. 63 NISV vereinbar.BaubewilligungBauen ausserhalb Bauzone

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.