Art. 21 GSchVG
3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
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VRK SG I/2-2020/61 · 07.09.2020AbgewiesenBei der Berechnung des Abwasseranschlussbeitrags ist nicht die effektive Nutzung, sondern die durch den Anschluss ermöglichte Nutzung auf Spitzenwerte massgebend; ein Sonderfall mit reduziertem Beitrag gemäss kommunalem Abwasserreglement liegt nicht vor, wenn das Gebäude über zahlreiche Reserveanschlüsse verfügt, die eine erheblich…BaubewilligungVGer SG B 2017/102 · 06.11.2018AbgewiesenBei der Veranlagung einer Nachbelastung für den Kanalisationsanschlussbeitrag sind frühere, aufgrund ausserordentlich hoher Abwassermengen erhobene Sonderbeiträge nach dem Äquivalenzprinzip vollumfänglich anzurechnen. Übersteigt der teuerungsbereinigte frühere Beitrag den hypothetischen Neubeitrag nach aktuellem Recht, fehlt eine…Umnutzung / ZweckänderungVRK SG I/2-2016/14 · 24.08.2017AbgewiesenDer Kanalisationsanschlussbeitrag darf nach dem Gebäudeversicherungsneuwert bemessen werden; eine Dachrenovation mit Photovoltaikanlage stellt keinen Sonderfall nach Art. 37 Abwasserreglement dar, der eine einzelfallbezogene Bemessung erfordern würde.BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.