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Art. 21 cpv. 1, 2 LE

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer TI 52.2022.343 · 13.09.2022GutgeheissenEine Ausnahme von der kommunalen Strassenabstandsvorschrift nach Art. 9.6.2 NAPR darf nur unter den abschliessend geregelten Tatbestandsvoraussetzungen gewährt werden; das blosse Fehlen anderweitiger Parkiermöglichkeiten und die Unwahrscheinlichkeit künftiger Strassenkorrekturen stellen keine genügende Grundlage dar. Frühere…BaubewilligungAusnahmebewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.