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Art. 21 Abs. 2 Bst. c IVöB

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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VGer BE 100 2021 366 · 09.03.2023AbgewiesenEine altrechtliche Anschlusspflicht an ein Fernwärmenetz bleibt unter dem revidierten kantonalen Energiegesetz zeitlich unbeschränkt gültig und gilt auch für den Umbau von einem kalten zu einem warmen Wärmeverbund, wenn der Grundgedanke der Fernwärmeversorgung unverändert bleibt. Die freihändige Konzessionsvergabe ist zulässig, wenn aus…Sondernutzungsplan

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.