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Art. 21 Abs. 2 BauG (BE)

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VGer BE 100 2020 55 · 11.12.2020RückweisungDie Besitzstandsgarantie (Art. 3 BauG BE) schützt bei einer baubewilligungspflichtigen Umnutzung nicht das Recht zur Nutzungsänderung selbst, wohl aber den Bestand einer altrechtlichen Baute hinsichtlich ihrer nicht vorschriftskonformen Lage; das Gebäude geniesst damit Bestandesschutz bezüglich des unterschrittenen Strassenabstands, so…BaubewilligungAusnahmebewilligungUmnutzung / Zweckänderung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.