Art. 21 Abs. 1 und 2 RPG
3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
67%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer AG WBE.2020.116 · 05.12.2023Teilweise gutgeheissenEine mangelhafte Publikation einer Nutzungsplanungsrevision, die eine BNO-Änderung für die Gewerbezone nicht erwähnt, stellt einen schweren Verfahrensfehler dar und führt zur Aufhebung des Genehmigungsentscheids und des Planbeschlusses, begründet aber keine Nichtigkeit. Die Beschwerdefrist beginnt in diesem Fall erst ab Kenntnis des…OrtsplanungsrevisionBGer 1C_645/2018 · 21.11.2019Teilweise gutgeheissenDie Waldgrenze im Zonenplan ist unrichtig, wenn eine Rodungsbewilligung für ein bestimmtes Werk nicht ausgenutzt wurde und die Fläche ihre Waldqualität behält. Eine Anpassung der Waldgrenze kann jedoch bis zum Abschluss hängiger Planungs- und Rodungsverfahren sistiert werden, sofern überwiegende Interessen der Planbeständigkeit und…Wiederherstellung / RückbauOrtsplanungsrevisionBGer 1C_145/2008 · 03.07.2008AbgewiesenDie Einführung von Wohnnutzung in einer Industriezone ist mit den Planungsgrundsätzen des RPG vereinbar, wenn durch Gestaltungspläne sichergestellt wird, dass Nutzungskonflikte vermieden und Immissionsgrenzwerte eingehalten werden.GestaltungsplanKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.