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Art. 21 Abs. 1 lit. b DBG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH SB.2025.00019 · 16.06.2025Teilweise gutgeheissenWer sich eine Liegenschaft zum jederzeitigen Eigengebrauch zur Verfügung hält, unterliegt der Eigenmietwertbesteuerung, auch wenn er sie tatsächlich nicht bewohnt; die Nichtnutzung wegen geplanter Renovation begründet keinen steuermindernden äusseren Umstand. Ein Steuerrekursgericht verletzt das rechtliche Gehör, wenn es auf einen…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.