Art. 21 Abs. 1 LE (RL 705.100)
3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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VGer TI 52.2023.360 · 30.08.2023AbgewiesenEine Baubewilligung stellt ausschliesslich fest, dass dem Vorhaben keine öffentlich-rechtlichen Hindernisse entgegenstehen (Art. 1 Abs. 1 RLE); ob der Bauherr privatrechtlich zur Nutzung einer bestehenden Kaminanlage berechtigt ist und ob eingetragene Dienstbarkeiten dem Vorhaben oder künftigen Immissionen entgegenstehen, sind…BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungVGer TI 52.2023.16 · 30.11.2022RückweisungDie Behörde verfällt in übertriebenen Formalismus, wenn sie eine Beschwerde wegen unzureichender Begründung als unzulässig erklärt, obwohl bei deren Einreichung noch ausreichend Zeit vor Ablauf der Beschwerdefrist vorhanden war und die Behörde die beschwerdeführende Partei nicht nach Art. 12 Abs. 1 LPAmm zur Verbesserung aufgefordert…BaubewilligungVGer TI 52.2022.410 · 09.11.2022AbgewiesenKeine unzulässige Schlechterstellung (reformatio in peius) liegt vor, wenn die Rechtsmittelinstanz eine vom Beschwerdeführer selbst ausdrücklich als rechtswidrig angefochtene Klausel — hier die Erteilung der Baubewilligung auf provisorischer bzw. precärer Grundlage — annulliert; das Dispositiv der angefochtenen Entscheidung ist…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.