Art. 21 Abs. 1 KNHV
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VGer ZH VB.2024.00235 · 04.03.2025GutgeheissenDie Aufnahme eines Objekts in ein Natur- und Heimatschutzinventar begründet eine Schutzvermutung; gefährdet ein Bauvorhaben ein solches inventarisiertes Objekt, ist die Baubehörde verpflichtet, vorab einen Schutzentscheid zu treffen. Kann eine Gefährdung des inventarisierten Landschaftsschutzobjekts nicht von vornherein ausgeschlossen…BaubewilligungAufzonungOrtsplanungsrevisionKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.