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Art. 21 Abs. 1 BG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer GR R 2023 126 · 20.08.2024GutgeheissenBei einem Mehrfamilienhaus in der Dorferweiterungszone dürfen auf der Traufseite nicht mehr als zwei Vollgeschosse im Sinne der Gestaltungsrichtlinien in Erscheinung treten; liegt ein deutlicher Abstand zwischen der obersten Fensterreihe und der Dachtraufe vor, gilt das Dachgeschoss als drittes Vollgeschoss, was die Baubewilligung…BaubewilligungGestaltungsplan

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.