Art. 203 Abs. 1 PBG
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BRG ZH BRGE III Nrn. 0014-0015/2020 · 29.01.2020AbgewiesenDie Baubewilligung für einen Milchviehstall in der Landwirtschaftszone ist rechtmässig, wenn die Bodenabhängigkeit der Tierhaltung durch ein plausibles Betriebskonzept nachgewiesen wird, die Standortwahl sorgfältig geprüft ist und die Einordnung in die Landschaft sowie die Einhaltung von Immissions- und Gewässerschutzvorschriften…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.