Art. 20 VRPG
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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VGer BE 100 2021 175 · 13.04.2022AbgewiesenEine erneute baupolizeiliche Anzeige betreffend Bauten, die bereits Gegenstand einer rechtskräftigen Baupolizeiverfügung waren, kann nur als Wiederaufnahmegesuch nach Art. 56 VRPG behandelt werden; mangels eines Wiederaufnahmegrunds (insbesondere keiner neuen erheblichen Tatsachen) ist das Nichteintreten der Behörde rechtmässig.Wiederherstellung / RückbauBauen ausserhalb BauzoneVGer BE 100 2022 128 · 04.04.2022AbgewiesenEin Gesuch um Wiederherstellung einer versäumten Beschwerdefrist muss innert 30 Tagen nach Wegfall des Hindernisses gestellt werden (Art. 43 Abs. 2 VRPG); gleichzeitig ist die versäumte Rechtshandlung nachzuholen. Wer die Fristversäumnis auf gesundheitliche Gründe stützt, hat nachzuweisen, dass das Hindernis bis zur Gesuchseinreichung…Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.