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Art. 20 USG

4 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
AppGer BS VD.2023.9 · 14.04.2024AbgewiesenEine baustellenbedingte, zeitlich beschränkte Verkehrsumleitung von weniger als drei Jahren begründet keine wesentliche Änderung der betroffenen Strassenabschnitte im Sinne von Art. 8 und 9 LSV und löst daher keine Pflicht zur Anordnung von Schallschutzmassnahmen aus.BGer 1C_182/2019 · 17.08.2020GutgeheissenDie Beweislast für das Fehlen einer vollständigen Erschliessung vor Inkrafttreten des USG (1.1.1985) liegt beim Inhaber einer altrechtlichen Lärmquelle (hier: Nationalstrasse), nicht bei den betroffenen Anwohnern. Bei unklarer Sachlage bleibt die Lärmsanierungspflicht bestehen.BaubewilligungBGer 1C_162/2015 · 15.07.2016AbgewiesenDie Interessenabwägung fiel zugunsten des öffentlichen Verkehrsinteresses (Betriebsoptimierung der S-Bahn) aus, da die Alternativvarianten betriebliche Nachteile aufwiesen und die Umweltbelastungen (Lärm, nichtionisierende Strahlung) die gesetzlichen Grenzwerte einhielten. Das Vorsorgeprinzip (Art. 11 Abs. 2 USG) verlangte keine…BGer 1C_589/2014 · 03.02.2016Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung erfordert eine umfassende Prüfung der Lärmminderungspotenziale von Tempo 30, insbesondere unter Berücksichtigung von Maximalpegeln und Flankensteilheit, auch wenn die Reduktion des Mittelungspegels gering ausfällt. Erleichterungen bei der Lärmsanierung sind nur zulässig, wenn alle möglichen und zumutbaren…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.